Uruguay hat 2.197 Wohnungsgenossenschaften. Sie versorgen rund fünf Prozent der Haushalte des Landes mit Wohnraum, bei 3,4 Millionen Einwohnern. Grundstücke und Wohnungen gehören der Gemeinschaft und sind dauerhaft dem privaten Markt entzogen. Weil die Wohnkosten weltweit steigen, findet dieses Modell neue Aufmerksamkeit.

Das Ausmaß des Problems erklärt das Interesse. UN-Habitat beziffert den weltweiten Fehlbestand auf 288 Millionen Wohnungen. Forschende zählen im Fachportal The Conversation mehr als 1,8 Milliarden Menschen ohne Zugang zu angemessenem, bezahlbarem Wohnraum. "Der uruguayische Fall ist ikonisch. Er war und ist eine Inspiration", sagt Elkin Velásquez, Regionaldirektor der UN-Behörde für Lateinamerika und die Karibik. Genossenschaften gehörten zu einem "Werkzeugkasten von Lösungen".

Entstanden ist das Modell in einer Krise. In den 1960er Jahren, das Land steckte in wirtschaftlichen Turbulenzen, schlug eine Gruppe von Architekten genossenschaftliches Eigentum als Antwort auf den Wohnungsmangel vor. Die ersten Pilotprojekte wurden aus Staatsmitteln, Krediten der Interamerikanischen Entwicklungsbank und Eigenbeiträgen der Mitglieder finanziert. Sie erwiesen sich als günstiger, schneller und qualitativ besser als konventioneller Wohnungsbau. Diese Bilanz trug das Nationale Wohnungsgesetz von 1968, das den Genossenschaften einen rechtlichen Rahmen gab.

Zwei Wege hinein, eine Regel

Zwei Modelle dominieren. In Spargenossenschaften bringen die Mitglieder rund 15 Prozent des Kapitals selbst auf. Damit erhalten sie Zugang zu einer staatlich subventionierten Baufinanzierung. Sie erwerben "Sozialanteile" in Höhe der Kosten ihrer Wohnung; beim Austritt werden diese erstattet, vererben lassen sie sich ebenfalls.

Genossenschaften der gegenseitigen Hilfe richten sich an Haushalte ganz ohne Erspartes. Statt Geld bringen die Mitglieder 21 Wochenstunden Arbeit auf der Baustelle ein. Die Aufgaben werden nach Fähigkeiten verteilt und reichen von körperlicher Arbeit bis zur Bestellung von Baumaterial.

Die gemeinsame Regel ist die entscheidende: Grund und Wohnungen bleiben im kollektiven Eigentum und kehren nie auf den privaten Markt zurück. Die Mitglieder zahlen einen monatlichen Beitrag, der das Staatsdarlehen tilgt und den Unterhalt deckt. Dafür halten sie einen unbefristeten, vererbbaren Nutzungsvertrag. Wer auszieht, bekommt seine Beiträge teilweise erstattet; die Genossenschaft behält üblicherweise zehn Prozent ein.

Etwa die Hälfte der Genossenschaften, 1.008 an der Zahl, liegt in Montevideo. Sie umfassen zwischen zwölf Häusern und 700 Wohnungen. Zwei Dachverbände halten das System zusammen: FUCVAM vertritt mehr als 35.000 Haushalte in 730 Genossenschaften der gegenseitigen Hilfe, FECOVI rund 5.000 Haushalte im Sparmodell. Hinzu kommen die Technischen Beratungsinstitute. Diese unabhängigen gemeinnützigen Organisationen erkennt das Gesetz von 1968 ausdrücklich an; sie begleiten den Bau.

Teresita Palomeque trat in den 1970er Jahren gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen ihrer Bank einer Genossenschaft bei. Der Bau dauerte vier Jahre. 1975 zog sie in eine Dreizimmerwohnung in einer Anlage aus roten Backsteintürmen an einer Hauptstraße von Montevideo. Dort lebt sie bis heute, zusammen mit tausend weiteren Genossenschaftsmitgliedern.

Übertragen lässt sich das Modell nicht von selbst. El Salvador und Kolumbien taten sich schwer, Genossenschaften in ihre bestehende Wohnungspolitik einzufügen, vor allem mangels politischer und institutioneller Rückendeckung. Wo diese Rückendeckung besteht, kann der Anteil groß werden: In Zürich entfällt fast ein Fünftel des Wohnungsbestands auf Genossenschaften.