Rund 20 Millionen zurückgeschickte Artikel zählt der deutsche Online-Handel nach Schätzung der EU-Kommission pro Jahr. Ein Teil davon ging bislang nicht zurück in den Verkauf, sondern in die Vernichtung – oft in die Verbrennung, weil Prüfen, Reinigen und Einlagern teurer war als neu zu produzieren. Seit dem 19. Juli ist dieser Weg für große Unternehmen in der Europäischen Union versperrt.

Grundlage ist die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR), die seit Juli 2024 in Kraft ist. Ihr Kapitel über unverkaufte Verbraucherprodukte greift nun erstmals konkret: Kleidung, Kopfbedeckungen, Bekleidungszubehör und Schuhe dürfen nicht mehr entsorgt werden, nur weil sich kein Käufer fand. Stattdessen sollen die Waren weiterverkauft, gespendet, wiederverwendet oder aufgearbeitet werden. Parallel müssen Unternehmen offenlegen, wie viel unverkaufte Ware sie überhaupt vernichten lassen – eine Zahl, die bisher weitgehend im Dunkeln lag.

Betroffen sind zunächst Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten oder mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise über 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Mittelgroße Firmen folgen am 19. Juli 2030, Kleinst- und Kleinunternehmen bleiben nach heutiger Rechtslage außen vor.

Worum es ökologisch geht

Die Europäische Umweltagentur schätzt, dass vier bis neun Prozent aller in Europa auf den Markt gebrachten Textilien zerstört werden, ohne je getragen worden zu sein – bis zu 600.000 Tonnen im Jahr. Allein in Deutschland wurden 2021 etwa 17 Millionen retournierte Kleidungsstücke entsorgt. Die EU-Kommission veranschlagt die damit verbundenen Emissionen auf 5,6 Millionen Tonnen CO2, was fast den gesamten Nettoemissionen Schwedens im Jahr 2021 entspricht. Bundesumweltminister Carsten Schneider nennt neuwertige Kleidung im Müll deshalb eine verschenkte Ressource: Eine Wegwerfgesellschaft könne man sich nicht länger leisten.

Ob das Verbot in der Praxis so viel bewegt, ist offen. Die Verordnung lässt Ausnahmen zu, etwa bei Sicherheits- und Gesundheitsrisiken, rechtlichen Hindernissen oder irreparablen Schäden; die Einzelheiten regelt eine delegierte Verordnung. Michael Cieslik von Zero Waste Germany rechnet damit, dass Prüfen, Sortieren und Neuverpacken so viel Arbeitszeit kostet, dass ein Teil der Retouren trotzdem aussortiert wird. Er warnt davor, die Last auf karitative Sammler abzuwälzen, die unverkäufliche Altkleider gegen Gebühr loswerden müssen. Viola Wohlgemuth von der Deutschen Umwelthilfe hält die Ausnahmen für zu weit gefasst und verweist auf ein praktisches Problem: Bislang sei unklar, welche Behörde Verstößen nachgeht und welche Bußgelder überhaupt vorgesehen sind. Der Vollzug liegt bei den Bundesländern, Sanktionen soll ein nationales Ökodesign-Gesetz regeln, das der Bundestag beschlossen hat. Aus der Industrie, etwa vom Verband Südwesttextil und vom Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie, kommt der Einwand, es fehlten belastbare Daten und realistische Kosten-Nutzen-Analysen.

Unstrittig ist die Richtung: Erstmals untersagt der europäische Binnenmarkt die Vernichtung neuwertiger Ware – ein Präzedenzfall, den die EU per delegiertem Rechtsakt auf weitere Produktgruppen ausweiten kann.