Eltern eines Neugeborenen sollen sich künftig nicht mehr durch Formulare arbeiten müssen, um Kindergeld zu erhalten. Der Bundestag hat am 9. Juli ein Gesetz beschlossen, das die Leistung nach der Geburt automatisch anlaufen lässt – ohne den bisher üblichen Erstantrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Die Regierungskoalition aus Union und SPD setzt damit eine Empfehlung der Sozialstaatskommission um. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Der Kern der Reform ist ein digitaler Datenaustausch. Meldet ein Standesamt eine Geburt, vergibt das Bundeszentralamt für Steuern dem Kind eine Steuer-Identifikationsnummer und leitet die nötigen Informationen an die Familienkasse weiter. Das Finanzministerium spricht vom „Once-Only-Prinzip“: Bürgerinnen und Bürger sollen Daten nur einmal angeben, die Verwaltung reicht sie sicher untereinander weiter. „Der Staat nutzt die Daten, die er schon hat“, erklärte Finanzminister Lars Klingbeil. So könnten jährlich rund 300.000 Erstanträge entfallen.
Damit die Zahlung automatisch startet, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Mindestens ein Elternteil muss mit dem Kind in Deutschland leben und im Inland arbeiten, außerdem muss dem Staat eine Bankverbindung (IBAN) bekannt sein. Wo Daten fehlen oder Zweifel am Anspruch bestehen, bleibt es bei der bisherigen Prüfung durch die Familienkasse – die automatische Auszahlung ersetzt den Antrag, nicht die Kontrolle.
Umstellung in zwei Stufen
Die Neuerung kommt schrittweise. Zunächst – nach Angaben aus dem Finanzministerium voraussichtlich ab dem Frühjahr 2027 – profitieren Familien, die bereits für ältere Geschwister Kindergeld beziehen, weil deren Daten schon vorliegen. In einer zweiten Stufe, voraussichtlich ab November 2027, soll auch für das erste Kind ohne Antrag gezahlt werden. Das Gesetz selbst soll Anfang Januar 2027 in Kraft treten.
Die Dimension ist beträchtlich: 2025 flossen rund 55 Milliarden Euro für etwa 17,6 Millionen Kinder. Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro monatlich je Kind und geht an die Person, die das Kind versorgt – in drei von vier Fällen an die Mutter. Laut Finanzausschuss sinkt der jährliche Zeitaufwand für die Bürgerinnen und Bürger um rund 205.000 Stunden.
Verbände begrüßen den Abbau von Bürokratie, mahnen aber Nachbesserungen an. Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert, dass nicht erwerbstätige Eltern zunächst außen vor bleiben und weiter einen Antrag stellen müssen – obwohl gerade sie von der Entlastung profitieren würden. Auch fehle ein klarer Termin für die zweite Stufe.